Die Notwendigkeit einer Umstrukturierung unternehmerischer Aktivitäten ist kein seltener Vorgang, die Anlässe sind vielfältig. Ob beispielsweise zur Aufnahme neuer Gesellschafter, zur Etablierung einer wirksamen Haftungsbeschränkung, zur Fusion oder Trennung verschiedener Unternehmenszweige oder Gesellschafterstämme, zur Sicherstellung einer Nachfolge oder auch aus steuerlichen Gründen, praktisch alle zu Probleme dieser Art sind mit Änderungen der Rechtsform, Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen oder anderen gesellschafts- und steuerrechtlichen Veränderungen verbunden. Das Rechtsgebiet ist komplex, insbesondere weil es hier keinen Gleichlauf von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht gibt. Gleichzeitig sind die Risiken eines ungewollt ausgelösten Steuerschadens groß, weil die meisten Fehler eine Besteuerung stiller Reserven im Unternehmen auslösen – meist, ohne dass zu deren Begleichung ein gezahlter Kaufpreis zur Verfügung steht. Deshalb sind detaillierte Kenntnisse des Handels- und Steuerrechts –auch (aber nicht nur) des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes – erforderlich.
Unser Unternehmen hat über 20 Jahre Erfahrung mit bereits mehreren Hundert Umstrukturierungsvorgängen unterschiedlichster Art. Zur Sicherstellung einer umfassenden Beratung sind in die Projekte jeweils sowohl handelsrechtlich erfahrene Juristen als auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer involviert. Falls erforderlich, wird zusammen mit weiteren externen Fachleuten – z.B. Notaren – sichergestellt, dass Ihr Unternehmen nach einer Umstrukturierung unter verbesserten Voraussetzungen agieren kann.