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Steuerliche Beratung von Ärzten und Kliniken

Auch Arztpraxen sind Wirtschaftsunternehmen

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass auch die Arztpraxis ein Wirtschaftsunternehmen ist, das die gleichen betriebswirtschaftlichen Probleme zu lösen hat, wie jedes andere Unternehmen. Hierzu zählt nicht nur die Erhaltung und Verbesserung der Ertragskraft, sondern ebenso die Sicherstellung der Liquidität, eine sinnvolle Steuerung von Investitionen und eine gut organisierte Personalwirtschaft. Besonderheiten für das Wirtschaftsunternehmen Arztpraxis ergeben sich darüber hinaus durch das medizinische Standes-, Zulassungs- sowie das Abrechnungsrecht. Alle diese Teilbereiche gilt es ökonomisch sinnvoll zusammenzuführen und für ein möglichst optimales Ergebnis – nicht nur im monetären Sinn – zu kombinieren.


STEUERLICHE BESONDERHEITEN

Die steuerliche Beratung im medizinischen Sektor erfordert besondere Kenntnisse in verschiedenen Steuerrechtsgebieten. So sind durchaus nicht - wie allgemein angenommen - automatisch alle medizinischen Leistungen umsatzsteuerbefreit. Hier gilt es sicherzustellen, dass eine Umsatzsteuerpflicht nicht durch falsche Gestaltungen ausgelöst wird. Auch sind Ärzte und Krankenhäuser im Grundsatz von der Gewerbesteuer befreit – was jedoch nur bei entsprechender Gestaltung des rechtlichen Rahmens sichergestellt werden kann.

Eine optimale Beratung von Ärzten und Kliniken erfordert daher spezialisierte Kenntnisse der steuerlichen Rechtslage in diesem Sektor.

Das sagen unsere Kunden: