Die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die damit verbundene Beratung wird nicht selten als weniger interessantes Nebengebiet der eigenen Beratungstätigkeit interpretiert. Gerade innerhalb der letzten Jahre hat sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung jedoch zu einem der schwierigsten und beratungsintensiven Felder entwickelt. Es gilt eine Vielzahl von Institutionen und Gesetzen zu beachten. Neben dem originären Steuerrecht sind das u.a. Sozialversicherungsrecht, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Altersteilzeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung und weitere. Hinzu kommen berufsgenossenschaftliche Regelungen, Tarifverträge und eine Vielzahl weiterer Probleme, die es zu beachten gilt.
Gleichzeitig bietet die Lohn- und Gehaltsabrechnung aber auch vielfältige Möglichkeiten der sozialversicherungs- und steuerbegünstigten Gewährung von Vorteilen an Arbeitnehmer. Themen wie die arbeitgeberfinanzierte zusätzliche Altersversorgung, Sachwertgutscheine, Essensgutscheine, arbeitgeberunterstützte Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuungsunterstützung sind für alle Arbeitgeber interessant, die die Bindung Ihrer Mitarbeiter an das eigene Unternehmen aktiv unterstützten wollen. Speziell fortgebildete Mitarbeiter – darunter Steuerberater, Steuerfachwirte und Fachassistenten für Lohn- und Gehaltsabrechnung – beraten Sie gern unabhängig und aus umfassender Kenntnis Ihres Betriebs.